Die ärztliche Betreuung in der Institution erfolgt durch von der Bewohnerin/des Bewohners gewählte Hausärztin oder Hausarzt. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben die freie Arztwahl unter denjenigen Ärztinnen und Ärzten, die sich der entsprechenden Zusammenarbeitsverein-barung auf Basis des Medges-Vertrages mit dem Heim verpflichten.
Die Gemeinschaftspraxis mit fünf Ärzten im eignen Haus bietet zusätzliche Sicherheit.